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Im Zivilrecht geht es in den meisten Fällen um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter.
Hierzu bekommen Sie von mir vorab eine kompetente Analyse von Chancen und Risiken unter Würdigung der Beweislage. Letztere ist entscheidend, denn vor Gericht muss ein Sachverhalt, der dem Richter unbekannt ist, durch geeignete Unterlagen und Zeugen nachvollziehbar gemacht werden. Darin liegt oft der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen.

Gerichtsverfahren kosten zunächst Geld. Die Gerichtskosten sind vorab bei Gericht zu zahlen. Die Anwaltskosten ergeben sich üblicherweise aus dem Streitwert. Honorarvereinbarungen sind in geeigneten Fällen möglich. Im Falle des Obsiegens hat der Gegner sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten zu ersetzen.

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