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Arbeitsrecht

Um die rechtlichen Aspekte des Arbeitsrechts kümmeren sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumeist erst wieder, wenn eine Kündigung also die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht. Die Kündigungsschutzklage ist das häufigste Prozessmittel vor dem Arbeitsgericht. Das Arbeitsrecht ist oft streng formalistisch und geprägt von der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts. Entgegen der verbreiteten Ansicht besteht nach dem Gesetz ein Anspruch auf eine Abfindung für den Arbeitnehmer nur in ganz bestimmten Konstellationen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er idealerweise bereits vor Ausspruch eine Kündigung die rechtlichen Voraussetzungen prüfen lassen sollte. Dann kann er ggf. echtes Geld sparen und Abfindungen vermeiden.
Der Arbeitnehmer muss nach Zugang einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, damit sein Arbeitsplatz erhalten bleiben oder eine Auflösung gegen Abfindung erstritten werden kann.

Die kostenrechtliche Besonderheit des Arbeitsrechts ist, dass beide Seite Ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst zu tragen haben. Umso wichtiger ist es natürlich, vorab eine qualifizierte Einschätzung zu erhalten, ob sich ein Gang vor Gericht lohnt. Das Anwaltshonorar richtet sich üblicherweise nach dem Streitwert, der sich wiederum aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers ergibt. Ich berate außerdem Betriebsräte in allen Fragestellung der täglichen Arbeit, der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen und den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

 

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