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Sanierungs- und Insolvenzberatung

Bei einem drohenden oder eingetretenen Insolvenzfall sind sowohl für Gläubiger als auch für den Schuldner die besonderen Vorschriften der Insolvenzordnung zu beachten. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob ein Insolvenzfall bereits eingetreten ist und deshalb ein Insolvenzantrag kurzfristig zu stellen ist, um die Haftung für die handelnden Personen zu vermeiden.

Gleichzeitig ist die Frage der Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens zu untersuchen. Für die Gläubiger droht ein Ausfall der eigenen Forderungen. Bestehende Sicherungsrecht sind zu nutzen. Ich berate Sie kompetent bei der Suche nach individuellen Lösungen.

 

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